
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der enoris. Online Marketing, Inh. Bülent
Bayraktar, Ritter-von-Schuh-Platz. 3, 90459 Nürnberg, für Optimierungsaufträge
und Marketingberatung. Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss
von Verträgen erkennt der Kunde diese ausnahmslos an. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 1 Umfang des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete
Tätigkeit bzw. Beratungstätigkeit, nicht jedoch die Erzielung
eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
(2) Die Einzelverträge werden ausschließlich als Dienstverträge
geschlossen.
(3) Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferten Daten werden von
uns nur auf die Plausibilität überprüft.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung
sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.
(5) Wir werden unsere Leistungen nach dem bei der Auftragserteilung
gültigen Stand der Technik erbringen.
(6) Soweit wir neben den Vertragsleistungen zusätzliche kostenlose
Serviceleistungen erbringen, können diese jederzeit ohne vorherige
Ankündigung eingestellt werden. Hieraus ergibt sich kein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatz-anspruch sowie kein Kündigungsrecht.
§ 2 Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Besprechungsprotokolle werden
dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien bzw. deren Bevollmächtigten
unterzeichnet sind.
(2) Für alle vom Kunden in Auftrag gegebenen zusätzlichen
Dienstleistungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäß
unserer jeweils gültigen Preislisten.
(3) Wir sind befugt, die uns im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags
anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu
verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nach Kräften zu
unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung
notwendigen Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen; insbesondere
hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung
00:50:8d:62:93:41notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien
und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter
Anforderungsfristen, zur Verfügung zu stellen.
(2) Kommt der Auftraggeber den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht
nach, haftet er für den daraus entstandenen Schaden.
(3) Auf unser Verlangen hin hat der Auftraggeber die Richtigkeit
und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie
seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich
zu bestätigen.
§ 4 Leistung, Verzug mit der Leistung
(1) Wir sind berechtigt, unsere Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen
oder Teillieferungen zu erfüllen.
(2) Im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten
sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe
des § 7 (Haftungsausschluss).
(3) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs-
oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen
Nachfrist gegeben.
§ 5 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
(1) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder
nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet
(Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. Einzelheiten der Zahlungsweise
werden im Vertrag geregelt.
(2) Wenn die Abrechnung nach Zeithonorar erfolgt, sind wir berechtigt,
in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen
geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.
(3) Wir sind berechtigt, im Einzelfall angemessene Vorschüsse
zu berechnen.
(4) Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand
abgerechnet wird, gelten unsere jeweils aktuellen Vergütungstarife.
Übersteigen unsere Vergütungstarife nach einer Preisänderung
die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber
den Vertrag kündigen.
(5) Alle Forderungen werden mit Rechungsstellung fällig und
sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Alle Preisangaben verstehen
sich Netto, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
(6) Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir
berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe
von 3% (in Worten: drei vom Hundert) über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
(7) Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift
wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15.- zusätzlich zu
den entstandenen Bankgebühren berechnet. Dem Auftraggeber steht
es frei, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
(8) Befindet sich der Auftraggeber länger als zwei Wochen in
Zahlungsverzug, so haben wir das Recht, von weiteren, noch nicht
durchgeführten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.
(9) Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
(10) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Mängelgewährleistung
(1) Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden,
die durch von uns erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht
nur nach Maßgabe des § 7 (Haftungsausschluss).
(2) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt,
zunächst unsere Leistungen nachzubessern.
(3) Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich
zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach
Leistungserbringung.
(4) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber die
Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche
richten sich ausschließlich nach Maßgabe des §
7 (Haftungsausschluss).
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher
Pflichten, insbesondere wegen
– Unmöglichkeit
– Verzug
– Verschulden bei Vertragsschluss
– unerlaubter Handlung
haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur in
Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung nach Abs.1 ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss
voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
(3) Insoweit wir Leistungen, die wir an unsere Kunden weitergeben,
selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden.
§ 8 Schutz des geistigen Eigentums
(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des
Auftrags von uns gefertigten Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte,
Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen nur für
die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.
(2) Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben
wir Urheber.
(3) Die Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung werden - soweit
möglich - nach Ablauf des Betreuungszeitraumes zurückgenommen
und der Urzustand der Dateien und der Dateistruktur wiederhergestellt.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle
Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten
und die Bearbeitung beeinflussen können.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren
oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene
Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung
und eine angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren
Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände
gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet
sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den
Eintritt solcher Umstände mit.
§ 11 Kündigung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer
Abrechung nach Festpreisen für Teilprojektabschnitte auf das
Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektabschnitte gekündigt
werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
hiervon überührt.
(2) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 12 Zurückbehaltungsrecht
(1) Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen haben
wir an den uns überlassenen Unterlagen und Materialien ein
Zurückbehaltungsrecht.
(2) Nach Abschluss unserer Arbeiten und nach Ausgleich unserer Ansprüche
aus dem Vertrag werden wir alle Unterlagen herausgeben, die uns
der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung
übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel
zwischen den Parteien und für einfache Abschriften.
(3) Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt
6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung,
unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsve
rhältnisses; bei gemäß Abs.1 zurückbehaltenen
Unterlagen 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 13 Sonstiges
(1) Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen vom Auftraggeber
nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten
werden.
(2) Als Gerichtsstand ist Nürnberg vereinbart.
(3) Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 14 Nichtigkeitsklausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden
oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag
in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich
am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Nürnberg, 01.11.2004 |